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AGB der VideoOase24, Kieselbronn, Illingen und Bruchsal

  1. Voraussetzung:

    Ich erkläre ausdrücklich, dass ich volljährig und in meiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt bin und die im vorgelegten Ausweis eingetragene Adresse, meinem jetzigen Wohnort entspricht. Ich verpflichte mich, Änderungen meines Wohnortes unverzüglich dem Vermieter bekannt zu geben. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass die Vermietung ausschließlich über ein technisches Videovermietsystem erfolgt. Bei einem Ausfall des Videovermietsystems besteht kein Anspruch auf manuelle Vermietung. In diesem Fall ist eine manuelle Rückgabe jederzeit möglich.

  2. Kundenkarte:

    Bei Ausstellung der Kundenkarte sowie jeder neuen Kundenkarte (bei Verlust) wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Bei Ausstellung einer neuen Kundenkarte wird das verbleibende Guthaben übertragen. Der Mietpreis der Gegenstände sowie eventueller Schadenersatz wird mit dem Guthaben auf der Karte bei Rückgabe der Filme berechnet. Sollte der Mieter bei Rückgabe der Filme nicht über genügend Guthaben verfügen, so wird ihm dieses am Monitor angezeigt. Der Mieter ist verpflichtet, ein ausreichendes Vermietguthaben für die Rückgabe der Videofilme bereitzustellen. Die Kundenkarte kann jeder Zeit über den Banknotenleser am Videovermietsystem aufgeladen werden.

  3. Versicherung:

    Mit Ausstellung der Kundenkarte schließt jeder Kunde eine Versicherung mit dem Vermieter zu einer jährlichen Gebühr von 5,00 € ab. Diese Gebühr wird erstmals mit Abschluss des Vertrages fällig. Folgezahlungen werden immer zum 1. des Beitrittsmonats fällig und auf Wunsch auch per Lastschriftverfahren eingezogen. Die Bankdaten sind dann bei Abschluss des Vertrages zu hinterlegen. Änderungen der Bankdaten sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Dem Kunden wird dadurch die Haftung für Beschädigung erlassen, d.h. die sonst für Bruch oder Beschädigung anfallenden Ersatzkosten in Höhe von pauschal 100,00 € pro DVD entfällt. Verlust oder Diebstahl sind von der Versicherung ausdrücklich ausgenommen. Der Kunde verpflichtet sich, beschädigte DVDs oder Spiele persönlich zu den Öffnungszeiten vorbei zu bringen.

  4. Kartenverlust:

    Bei Kartenverlust verpflichtet sich der Mieter, dies persönlich während der bekannt gegebenen Kundensprechzeiten oder mittels eingeschriebenen Briefs innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter zu melden. Der Mieter bleibt verantwortlich für die Nutzung des Videovermietsystems durch einen Dritten, bis die persönliche Anzeige oder der eingeschriebene Brief mit der Verlustmeldung bei dem Vermieter eingegangen ist.

  5. Haftung:

    Der Mieter haftet dem Vermieter bei Diebstahl oder Verlust des Mietgegenstandes. Er muss dem Vermieter dann den Schaden für den Mietgegenstand in Höhe von pauschal 60,-00€ bei DVDs und pauschal 100,00 € bei Spielen, erstatten, wobei dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen ist. Defekte Filme dürfen nicht über den Automaten, sondern müssen persönlich während der Kundensprechzeiten zurückgegeben werden. Der Mieter ist für die Einhaltung der Urheberrechtsgesetze voll verantwortlich und verpflichtet sich, die ihm überlassenen Gegenstände in unmittelbarem Besitz zu halten. Der Mieter hat beim Empfang des Gegenstandes selbst zu prüfen, ob dieser unversehrt ist. Löschen oder Öffnen des Mietgegenstandes, Entfernen, Beschriften oder Überkleben der Aufkleber sowie sonstige bewusst vorgenommene Manipulationen ziehen Schadenersatzansprüche nach sich.

  6. Mietdauer:

    Kurzausleihe wird nur dann als solche abgerechnet, wenn die Leihdauer mit der Laufzeit aller geliehenen Filme übereinstimmt. Sollte die Laufzeit der Filme die Ausleihdauer überschreiten, wird automatisch für alle Filme die nächst höhere Leihgebühr berechnet.Die Maximale Mietdauer beträgt 10 Tage. Der Mietpreis pro Tag für den Mietgegenstand wird dem Mieter am Monitor angezeigt. Für die Zeit vom 11. bis zum 60. Tag ist der Mieter verpflichtet Schadensersatz zu zahlen in Höhe von derzeit pauschal 4,-€ pro Tag zuzüglich zum normalen Mietpreis. Danach ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand neu anzuschaffen und dem Mieter die Wiederbeschaffungskosten zusätzlich zu berechnen, mindestens jedoch 100,00 € je DVD. Der Vermieter ist berechtigt, seine Forderungen durch Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwaltes geltend zu machen. Die Kosten dafür trägt der Mieter.

  7. Jugendschutz:

    Der Mieter verpflichtet sich, die Bestimmung des Jugendschutzgesetzes einzuhalten und Gegenstände, die für Jugendliche nicht freigegeben sind, weder in deren Beisein abzuspielen noch ihnen zugänglich zu machen. Der Mieter verpflichtet sich, seine Kundenkarte keinem Dritten ganz oder teilweise zugänglich zu machen oder zu überlassen, insbesondere nicht Kindern und Jugendlichen. Sollte bei der Kontrolle der Videoüberwachung auffallen, dass über die Kundenkarte Personen unter 18 Jahren Zugang erhalten haben, wird die Kundenkarte beim nächsten Besuch eingezogen und verliert Wert und Gültigkeit, d. h. etwaiges Guthaben der Kundenkarte wird als Schadenersatz einbehalten.

  8. Überwachung :

    Der Mieter hat Kenntnis davon, dass die Videovermietsysteme videoüberwacht sind. Er erklärt sein Einverständnis mit der Erfassung und Speicherung seines Bildes auf Bildträgern. Das Videovermietsystem ist mit einer Fingerprinteinrichtung ausgestattet und der Mieter erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung dieser Daten. Der Vermieter versichert, dass insoweit gespeicherte Daten ausschließlich der internen Sicherung des Videovermietsystems und der Überprüfung der Nutzungsberechtigung dienen. Der Mieter ist mit der EDV-Speicherung der Ausweisnummer und Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden.

  9. Kündigung:

    Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich, Anruf oder Mail genügt. Das auf der Karte bestehende Guthaben wird zurückerstattet. Die Erstattung ist jedoch nur in unserern Filialen als Barauszahlung möglich, Überweisungen werden nicht getätigt.  Nicht erstattet werden Bonusguthaben, Kosten der Kundenkarte und Versicherungsgebühren.

  10. Ausschluss:

    Bei Verstoß gegen die Mietbedingungen ist der Vermieter berechtigt, den Mieter von der weiteren Vermietung auszuschließen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, die Karte sofort herauszugeben, bzw. der Vermieter berechtigt, diese einzuziehen. Die Rückforderung bestehender Guthaben auf der Kundenkarte ist ausgeschlossen. Eventuelle Schadensersatzforderungen sind dem Vermieter vorbehalten.

  11. Gerichtsstand:

    Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Mieter und dem Vermieter ist der Sitz des Vermieters (Pforzheim). Die Mietbedingungen sind zur Kenntnis genommen worden und werden mit Unterschrift des Vertrages bestätigt.

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